Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Pflicht des Mieters, eine Modernisierung der Wohnung zu dulden

 

Orientierungssatz

1. Die Heizungsumstellung von Kohle-Einzelöfen auf Gasetagenheizung ist eine Modernisierung im Sinne des BGB § 541b Abs 1; der Einbau einer solchen Gasetagenheizung versetzt in Berlin eine Wohnung aber nicht in einen lediglich "allgemein üblichen Zustand" (Vergleiche KG Berlin, 1985-09-19, 8 RE Miet 1661/85).

2. Der Vermieter kann seiner Mitteilungspflicht nach BGB § 541b Abs 2 noch entsprechen, wenn spätestens zum Zeitpunkt der Berufungsentscheidung die geforderten Nachweisungen beigebracht sind.

3. Zur Frage der finanziellen Tragbarkeit einer Modernisierungsmaßnahme.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732294

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