Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Außerordentliches Kündigungsrecht bei genereller Verweigerung einer Untervermietungserlaubnis

 

Leitsatz (amtlich)

Der Wohnraummieter hat keinen Anspruch auf eine generelle, nicht personenbezogene Untermieterlaubnis. Verweigert jedoch der Vermieter ganz generell die Untermieterlaubnis unabhängig davon, daß der Mieter keinen konkreten Untermieter genannt hat, kann der Mieter das Recht zu außerordentlichen Kündigung nach BGB § 549 in Anspruch nehmen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738385

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