Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummietverhältnis: Kündigung zugunsten einer "Schlüsselkraft" des Betriebs des Vermieters
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Ein berechtigtes Interesse iSv BGB § 564b Abs 1 kann auch dann vorliegen, wenn ein Vermieter in einer nicht als Werkmiet- oder Werkdienstwohnung an betriebsfremde Dritte vermieteten Wohnung eine neuen Mitarbeiter unterbringen möchte (entgegen OLG Stuttgart, 1991-04-24, 8 REMiet 1/90, WuM 1991, 330). Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn es sich bei dem neuen Mitarbeiter um eine sogenannte "Schlüsselkraft" handelt.
Normenkette
BGB § 556 Abs. 1, § 564b Abs. 1
Fundstellen
Dokument-Index HI538291 |
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