Entscheidungsstichwort (Thema)

Darlegung des berechtigten Interesses bei Kündigung eines Vermieters wegen Hinderung an der wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks

 

Orientierungssatz

Wenn ein Vermieter Wohnraum mit der Begründung kündigt, durch die Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses sei er an der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert, muß er im Kündigungsschreiben nur mitteilen, auf welche Weise er das Grundstück verwerten will und wodurch er daran gehindert ist (vergleiche BayObLG München, 1984-12-17, RE-Miet 6/84, WuM 1985, 50). Er muß erst im Räumungsprozeß auch darlegen, welche konkreten wirtschaftlichen Nachteile er durch den Fortbestand des Mietverhältnisses erleiden würde.

 

Normenkette

BGB § 564b Abs. 2 S. 1 Nr. 3

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542099

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