Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietvertragsrecht: Angabe des Verwandtschaftsgrades und der bisherigen Wohnverhältnisse im Kündigungsschreiben einer Eigenbedarfskündigung zugunsten von Angehörigen
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Wird Eigenbedarf zugunsten Angehöriger geltend gemacht, so sind im Kündigungsschreiben die Verwandtschaften (hier: Sohn aus erster Ehe und Stieftochter) und die bisherigen Wohnverhältnisse offenzulegen.
Orientierungssatz
(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)
Zitierung: Festhaltung LG Bochum, 1992-10-15, 9 T 89/92.
Fundstellen
Dokument-Index HI1738718 |
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