Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertragsrecht: Angabe des Verwandtschaftsgrades und der bisherigen Wohnverhältnisse im Kündigungsschreiben einer Eigenbedarfskündigung zugunsten von Angehörigen

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Wird Eigenbedarf zugunsten Angehöriger geltend gemacht, so sind im Kündigungsschreiben die Verwandtschaften (hier: Sohn aus erster Ehe und Stieftochter) und die bisherigen Wohnverhältnisse offenzulegen.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierung: Festhaltung LG Bochum, 1992-10-15, 9 T 89/92.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738718

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