Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Späte Protokollversendung durch Verwalter. Wohnungseigentum: Bevollmächtigung des Beirats zum Abschluß des Verwaltervertrags

 

Leitsatz (amtlich)

1. Auch wenn der Verwalter kraft Vertrages zur Versendung der Protokolle der Eigentümerversammlung verpflichtet ist, kann ihm eine späte Versendung nicht angelastet werden, wenn sie auf fehlender Mitwirkung des Beirats beruht.

2. Eine Bevollmächtigung des Beirats zum Abschluß des Verwaltervertrages durch bestandskräftigen Beschluß ist wirksam.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1735419

ZMR 2003, 610

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