Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Unterlassungsanspruch des Mieters bezüglich chemischer Aufbereitung des Trinkwassers
Orientierungssatz
Der Wohnungsmieter hat keinen Anspruch darauf, daß der Vermieter die chemische Aufbereitung des Leitungswassers zur Beseitigung einer Braunfärbung unterläßt, wenn das aufbereitete Leitungswasser lebensmittelrechtlich unbedenklich ist, und die vom Mieter geltend gemachten allergischen Hautbeschwerden nicht nachweislich durch das Trinkwasser verursacht werden, sondern auf einer Überempfindlichkeit des Mieters beruhen.
Fundstellen
Haufe-Index 1736677 |
NJW-RR 2001, 802 |
NZM 2001, 582 |
ZMR 2000, 462 |
IPuR 2000, 44 |
RdW 2001, 94 |
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