Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Unterlassungsanspruch des Mieters bezüglich chemischer Aufbereitung des Trinkwassers

 

Orientierungssatz

Der Wohnungsmieter hat keinen Anspruch darauf, daß der Vermieter die chemische Aufbereitung des Leitungswassers zur Beseitigung einer Braunfärbung unterläßt, wenn das aufbereitete Leitungswasser lebensmittelrechtlich unbedenklich ist, und die vom Mieter geltend gemachten allergischen Hautbeschwerden nicht nachweislich durch das Trinkwasser verursacht werden, sondern auf einer Überempfindlichkeit des Mieters beruhen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1736677

NJW-RR 2001, 802

NZM 2001, 582

ZMR 2000, 462

IPuR 2000, 44

RdW 2001, 94

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