Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Verkürzung der durch Prozeßvergleich vereinbarten Räumungsfrist

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die durch gerichtlichen Vergleich vereinbarte Räumungsfrist kann durch gerichtlichen Beschluß nicht verkürzt werden.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierung: so auch LG Hamm, 1988-06-10, 3 T 114/88, WuM 1988, 316.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737681

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