Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Verkürzung der durch Prozeßvergleich vereinbarten Räumungsfrist
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die durch gerichtlichen Vergleich vereinbarte Räumungsfrist kann durch gerichtlichen Beschluß nicht verkürzt werden.
Orientierungssatz
(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)
Zitierung: so auch LG Hamm, 1988-06-10, 3 T 114/88, WuM 1988, 316.
Fundstellen
Dokument-Index HI1737681 |
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