Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Zurückbehaltungsrecht an Mietzins wegen fehlenden Nachweises der verzinslichen Anlage der Mietkaution
Leitsatz (amtlich)
Weist der Vermieter die gesetzeskonforme Anlage der Mietkaution nicht nach, so steht dem Mieter nur dann ein Zurückbehaltungsrecht zu, wenn das Mietverhältnis in Kürze endet und die Gefahr besteht, dass der Mieter seine Kaution wegen Vermögenslosigkeit des Vermieters verliert.
Fundstellen
Haufe-Index 1732555 |
NJW-RR 2002, 155 |
NZM 2002, 19 |
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