Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Zurückbehaltungsrecht an Mietzins wegen fehlenden Nachweises der verzinslichen Anlage der Mietkaution

 

Leitsatz (amtlich)

Weist der Vermieter die gesetzeskonforme Anlage der Mietkaution nicht nach, so steht dem Mieter nur dann ein Zurückbehaltungsrecht zu, wenn das Mietverhältnis in Kürze endet und die Gefahr besteht, dass der Mieter seine Kaution wegen Vermögenslosigkeit des Vermieters verliert.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732555

NJW-RR 2002, 155

NZM 2002, 19

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