Entscheidungsstichwort (Thema)
Räumungsvollstreckung gegen Familienangehörigen des Vollstreckungsschuldners nach Zuschlagsbeschluß
Orientierungssatz
Besteht zwischen dem Vollstreckungsschuldner und einem nahen Familienangehörigen ein Mietvertrag über die der Zwangsvollstreckung unterliegende Sache, so bedarf es zur Durchführung der Zwangsvollstreckung (Räumung) gegen den Familienangehörigen aus dem gegen den Vollstreckungsschuldner gerichteten Zuschlagsbeschluß einer vollstreckbaren Ausführung, die mit einer Vollstreckungsklausel gegen den Familienangehörigen versehen ist.
Fundstellen
Dokument-Index HI1737155 |
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