Entscheidungsstichwort (Thema)

Unwirksame Verlängerungsklausel in einem Fitnessvertrag

 

Orientierungssatz

Eine in einem Fitnessvertrag, der vertragstypologisch als Mietvertrag zu klassifizieren ist, enthaltene zwölfmonatige Verlängerungsklausel stellt bei einer Grundlaufzeit des Vertrages von zwölf Monaten eine Verstoß gegen AGBG § 9 dar und ist demgemäß unwirksam (so auch OLG Karlsruhe, 1988-09-09, 10 U 62/88, NJW-RR 1989, 243; LG Saarbrücken, 1989-04-09, 13 Bs 342/89, NJW-RR 1990, 890 und AG Gelsenkirchen-Buer, 1988-12-21, 4 C 736/88, NJW-R 1989, 245).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735258

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