Entscheidungsstichwort (Thema)

Pflicht des Vermieters zur Rechenschaftslegung über Anlage und Zinsertrag der Mietkaution und zur Auskehrung überobligationsmäßiger Zinseinnahmen

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Vermieter ist zur Anlage der rückzuzahlenden Mietkaution und zur Höhe der tatsächlich gezogenen Zinsen rechnungslegungspflichtig. Über den mietvertraglich vereinbarten Zinsfuß hinaus gezogene Zinsen wachsen der Kaution ebenfalls zu.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735331

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