Entscheidungsstichwort (Thema)

Mieterhöhungsverlangen: Berücksichtigung eines im Keller gelegenen Hobbyraums bei der Feststellung der Wohnfläche

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Bei einem Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung ist die Wohnfläche nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zu ermitteln. Ein im Kellergeschoß eines vermieteten Einfamilienhauses gelegener Hobbyraum, der Aufenthaltsraum im Sinne der Bauordnung (juris: BauO NW) ist, kann unter Umständen mit voller Fläche berücksichtigt werden.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierung: Vergleiche BayObLG München, 1983-07-20, RE Miet 6/82, WuM 1983, 254.

 

Normenkette

BauO NW § 44; II. BV § 42; MietHöReglG § 2 Abs. 1-2

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541796

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