Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummietverhältnis: Abschluß eines Mietaufhebungsvertrages durch Auszug und Zusendung der Wohnungsschlüssel

 

Orientierungssatz

Es kommt kein Mietaufhebungsvertrag zustande, wenn der Mieter vor dem durch eine vermieterseitige Kündigung bestimmten Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung auszieht und dies dem Vermieter durch Zusendung der Wohnungsschlüssel mitteilt.

 

Normenkette

BGB § 535 S. 2

 

Fundstellen

Dokument-Index HI537846

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