Entscheidungsstichwort (Thema)

Verwirkung des Maklerlohnanspruchs: Grenzen der Informationspflichten zu Sanierungskosten für eine gekaufte Wohnung

 

Orientierungssatz

1. Ein Makler kann seinen Courtageanspruch verwirken, wenn er seine Treuepflicht leichtfertig verletzt.

2. Eine solche Pflichtverletzung ist noch nicht darin zu sehen, dass er einem Wohnungskäufer die zu erwartenden Sanierungskosten gestützt auf eine Information von Verkäuferseite nur ungefähr angegeben hat und die Kosten der (hier: 2 Jahre nach Wohnungskauf) durchgeführten Sanierung diese Schätzung übersteigen.

3. Zudem ist der Makler grundsätzlich nur Wissensvermittler und schuldet nicht die Vornahme eigener Ermittlungen. Hätte der Wohnungskäufer Wert auf die genaue Angabe der Sanierungskosten gelegt, hätte er sich diesbezüglich beim Verkäufer bzw. Wohnungseigentumsverwalter erkundigen können und ggfs. selbst einen Sachverständigen beauftragen können. Solche Tätigkeiten gehören nicht zum Aufgabenbereich des Maklers.

 

Nachgehend

OLG Düsseldorf (Urteil vom 12.01.2006; Aktenzeichen I-2 U 77/04)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737339

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