Entscheidungsstichwort (Thema)

Zwangsvollstreckung zur Herausgabe einer Wohnung. Mobiliar

 

Orientierungssatz

Der Gerichtsvollzieher ist nicht berechtigt, bei einer Zwangsräumung von einer Verbringung des Räumungsgutes in das Lagerhaus abzusehen und es statt dessen auf Verlangen des bei der Räumung anwesenden mittellosen Schuldners in dessen Ersatzwohnung schaffen zu lassen. Der Gläubiger ist zur Zahlung der Umzugskosten nicht verpflichtet.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731567

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