Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Streitwert einer Klage auf Abrechnung von Nebenkostenvorauszahlungen
Leitsatz (amtlich)
Es ist ermessensfehlerfrei, den Streitwert einer Klage auf Abrechnung geleisteter Nebenkostenvorauszahlungen auf ein Drittel der Nebenkostenvorauszahlungen festzusetzen.
Fundstellen
Haufe-Index 1736728 |
NZM 2000, 759 |
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