Orientierungssatz

Im Anschluß an die neue Rechtsprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit der (Außen-)GbR kann eine BGB-Gesellschaft zum Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt werden (Anschluß BGH, 29. Januar 2001, II ZR 331/00, NZM 2001, 299).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1760300

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