Entscheidungsstichwort (Thema)

Duldungspflicht des Mieters zur Modernisierung. zumutbare Höhe des Mietzinses

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Nach der Neufassung des BGB § 541b stehen die Bestandsinteressen des Mieters nicht mehr im Vordergrund.

2. Der Aufwand von 30% des Nettoeinkommens für die Wohnung wird für allgemein üblich gehalten.

3. Ein Wohngeldanspruch ist zu berücksichtigen, wenn die aufgrund modernisierungsbedingter Mieterhöhung zu erwartende Härte geprüft wird.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731610

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