Entscheidungsstichwort (Thema)
Duldungspflicht des Mieters zur Modernisierung. zumutbare Höhe des Mietzinses
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Nach der Neufassung des BGB § 541b stehen die Bestandsinteressen des Mieters nicht mehr im Vordergrund.
2. Der Aufwand von 30% des Nettoeinkommens für die Wohnung wird für allgemein üblich gehalten.
3. Ein Wohngeldanspruch ist zu berücksichtigen, wenn die aufgrund modernisierungsbedingter Mieterhöhung zu erwartende Härte geprüft wird.
Fundstellen
Dokument-Index HI1731610 |
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