Entscheidungsstichwort (Thema)
Auszug des Mieters kein Grund für fristlose Kündigung
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Der Auszug des Mieters aus der von ihm angemieteten Wohnung stellt keinen Grund für eine fristlose Kündigung dar.
Fundstellen
Dokument-Index HI1731483 |
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