Entscheidungsstichwort (Thema)
Schadenersatzanspruch des Mieters wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs nach Räumungsvergleich
Orientierungssatz
Endet ein Räumungsrechtsstreit nach einer Eigenbedarfskündigung mit einem Räumungsvergleich, in dem sich der Mieter gegen Zahlung einer Abfindung und Gewährung einer Räumungsfrist zum Auszug verpflichtet, kann er nachträglich keine Schadenersatzansprüche daraus mehr herleiten, daß der Vermieter Eigenbedarf lediglich vorgetäuscht hat (Anschluß LG Tübingen, 1993-03-22, 1 S 428/92, WuM 1993, 353).
Normenkette
BGB §§ 276, 564b Abs. 2 S. 1 Nr. 2, § 779
Fundstellen
Dokument-Index HI541690 |
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