Entscheidungsstichwort (Thema)

Schweigen des erstinstanzlichen Urteils zur Zulassung der Berufung. Wert des Beschwerdegegenstandes im Zustimmungsprozess zur Mieterhöhung

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Schweigt das Urteil im Tenor oder in den Entscheidungsgründen zur Frage der Zulassung der Berufung, ist dies als Nichtzulassung zu werten.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes im Zustimmungsprozess zur Mieterhöhung bemisst sich entgegen der Auffassung BVerfG, 30. Januar 1996, 1 BvR 2388/95, WuM 1996, 321 am Jahresbetrag der zusätzlich geforderten Miete.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732655

WuM 2003, 39

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