Entscheidungsstichwort (Thema)
Schweigen des erstinstanzlichen Urteils zur Zulassung der Berufung. Wert des Beschwerdegegenstandes im Zustimmungsprozess zur Mieterhöhung
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Schweigt das Urteil im Tenor oder in den Entscheidungsgründen zur Frage der Zulassung der Berufung, ist dies als Nichtzulassung zu werten.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes im Zustimmungsprozess zur Mieterhöhung bemisst sich entgegen der Auffassung BVerfG, 30. Januar 1996, 1 BvR 2388/95, WuM 1996, 321 am Jahresbetrag der zusätzlich geforderten Miete.
Fundstellen
Haufe-Index 1732655 |
WuM 2003, 39 |
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