Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentumsverfahren: Durchsetzung einer Rückbauverpflichtung des Wohnungseigentümers bei fehlender Zustimmung des Wohnungsmieters. Wohnungseigentumsverfahren: Geschäftswert des Zwangsvollstreckungsverfahrens
Leitsatz (amtlich)
1. Bei fehlender Zustimmung des Mieters einer Eigentumswohnung zu einer rechtskräftig festgestellten Rückbaupflicht des Wohnungseigentümers muß der Gläubiger/die Gemeinschaft Zwangsgeld- oder Zwangshaftfestsetzung beantragen.
2. Der Streitwert/Geschäftswert ist mit 1/4 des Hauptsachewerts anzusetzen.
Fundstellen
Haufe-Index 1734912 |
ZMR 2005, 79 |
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