Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentumsverfahren: Durchsetzung einer Rückbauverpflichtung des Wohnungseigentümers bei fehlender Zustimmung des Wohnungsmieters. Wohnungseigentumsverfahren: Geschäftswert des Zwangsvollstreckungsverfahrens

 

Leitsatz (amtlich)

1. Bei fehlender Zustimmung des Mieters einer Eigentumswohnung zu einer rechtskräftig festgestellten Rückbaupflicht des Wohnungseigentümers muß der Gläubiger/die Gemeinschaft Zwangsgeld- oder Zwangshaftfestsetzung beantragen.

2. Der Streitwert/Geschäftswert ist mit 1/4 des Hauptsachewerts anzusetzen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1734912

ZMR 2005, 79

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