Entscheidungsstichwort (Thema)

Räumungsfrist bei Kündigung wegen Eigenbedarfs und nach BGB § 564b Abs 4

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Eine Räumungsfrist kann nicht mit der Begründung versagt werden, daß die Kündigungsfrist sich bereits um drei Monate nach Kündigung der Einliegerwohnung verlängert habe.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732678

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