Entscheidungsstichwort (Thema)
Räumungsfrist bei Kündigung wegen Eigenbedarfs und nach BGB § 564b Abs 4
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Eine Räumungsfrist kann nicht mit der Begründung versagt werden, daß die Kündigungsfrist sich bereits um drei Monate nach Kündigung der Einliegerwohnung verlängert habe.
Fundstellen
Dokument-Index HI1732678 |
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