Entscheidungsstichwort (Thema)
Ausschließlicher Gerichtsstand in Mietsachen: Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus Titel über Wohnraummiete
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Wird ein Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem Titel über Wohnraummiete gemäß § 826 BGB geltend gemacht, ist das örtliche Mietgericht zuständig.
Fundstellen
Haufe-Index 1732651 |
WuM 2003, 38 |
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