Entscheidungsstichwort (Thema)
Verbrauchsabhängige Heizkostenverteilung. systembedingte Erfassungsfehler. nicht korrigierbare Erfassungsfehler
Leitsatz (amtlich)
1. Systembedingte Erfassungsfehler bei der Verwendung von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip (HKV/V) kann der Mieter dem Vermieter im Rahmen der verbrauchsabhängigen Heizkostenverteilung nicht entgegenhalten.
2. Erweist sich die systemgerechte Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs (zB aufgrund fehlerhafter Montage der Heizkostenverteiler) als endgültig unmöglich, ohne daß sich dies nachträglich korrigieren läßt, so sind die gesamten Heizkosten auf Grundkosten-Basis (HeizkostenV § 7 Abs 1 S 2) zu verteilen. Der Mieter hat in diesem Falle in entsprechender Anwendung des HeizkostenV § 12 Abs 1 Nr 4 das Recht, den auf ihn entfallenden Kostenanteil um 15% zu kürzen.
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Systembedingte Erfassungsfehler bei der Verwendung von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip kann der Mieter dem Vermieter im Rahmen der verbrauchsabhängigen Heizkostenverteilung nicht entgegenhalten.
2. Erweist sich die systemgerechte Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs (zB aufgrund fehlerhafter Montage der Heizkostenverteiler) als endgültig unmöglich, ohne daß sich dies nachträglich korrigieren läßt, so sind die gesamten Heizkosten auf Grundkosten-Basis zu verteilen. Der Mieter hat in diesem Falle das Recht, den auf ihn entfallenden Kostenanteil um 15% zu kürzen.
Gründe
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarungen i.V.m. den Bestimmungen der HeizkostenV schulden die Beklagten der Klägerin Nachzahlung restlicher Heizkosten für die Abrechnungsperiode 1982 in Höhe des ausgeurteilten Betrages. Die gegenteilige Ansicht des AG, wonach die zugrundeliegende Abrechnung mangels "sachlicher Richtigkeit" keine Rechtswirkung entfalte, erscheint weder im Ausgangspunkt noch in ihren Konsequenzen vertretbar.
Die Parteien streiten um die "Richtigkeit" des auf die Beklagten entfallenden Verbrauchskostenanteils. Die Beklagten erliegen dabei schon im Ansatz dem Irrtum zu glauben, "Richtigkeit" in diesem Sinne bedeute, daß das Verhältnis der verdunsteten Flüssigkeitsmenge, wie sie durch die Heizkostenverteiler des einzelnen Nutzers erfaßt wird, zur Gesamtmenge der verdunsteten Meßflüssigkeit aller Heizkostenverteiler des Hauses immer exakt dem Verhältnis des anteiligen Wärmeverbrauchs des betreffenden Nutzers zum gesamten Wärmeverbrauch des Hauses entsprechen müsse. Das entspricht zwar der Idealvorstellung, trifft aber in der Praxis keineswegs zwangsläufig zu. Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip messen nämlich keinen Wärmeverbrauch. Sie liefern im physikalischen Sinne kein in gesetzlichen Einheiten ausgedrücktes Meßergebnis für die verbrauchte Energie, sondern nur einen Meßwert für die Bestimmung des anteiligen (prozentualen) Wärmeverbrauchs. Das beruht auf der Tatsache, daß sie - anders als Wärmezähler, für die es gleichgültig ist, ob sie z.B. die Wärmeabgabe eines Konvektors oder eines Plattenheizkörpers zu erfassen haben - nicht unabhängig von der wärmeabgebenden Heizfläche, sondern in enger thermischer Kopplung mit dieser arbeiten. Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip gehen also die Eigenschaften der Heizfläche unmittelbar in das Meßergebnis bzw. in dessen Verarbeitung ein. So richtet sich die Bestimmung der Verbrauchs-Skala nach der Norm-Heizleistung des betreffenden Heizkörpers und nach dem Wärmekontakt zwischen Heizkörper und Heizkostenverteiler. Zusätzlich hängt die Genauigkeit der Verbrauchserfassung von der richtigen Wahl des Montageortes (bei Radiatoren: der Montagehöhe) ab (vgl. zu allem näher Zöllner, Anwendung von Heizkostenverteilern, Forschungsbericht für das Bundesbauministerium, 1983; ders., Technische Bedingungen für den Einsatz von Heizkostenverteilern, Physikalisch-Technische Bundesanstalt Mitteilungen Forschen und Prüfen 92,4/1982 S. 254ff.; ders., Allgemeiner Überblick zum Stand der Technik und zur sachgerechten Anwendung von Heizkostenverteilern, Zeitschrift für das ges. Sachverständigenwesen 1983, Heft 7 u. 8).
Daraus resultiert ein beträchtliches Potential von systembedingten Erfassungsfehlern, die hauptsächlich dadurch verursacht werden, daß physikalische Größen, die idealerweise linear miteinander verknüpft sein sollten, tatsächlich nichtlineare Zusammenhänge aufweisen. Insbesondere gilt das für den Zusammenhang zwischen der Menge der verdunsteten Meßflüssigkeit des Heizkostenverteilers und der in den Raum abgegebenen Heizkörperleistung, wobei u.a. das Nutzerverhalten (Drosselzustand der Heizkörper, Raumlufttemperatur und Lüftungsverhalten) einen wesentlichen nichtlinearen Einflußfaktor darstellt. Die bezogene Verdunstungsgeschwindigkeit der Meßflüssigkeit (d.i. das Verhältnis der Änderungsgeschwindigkeit des Flüssigkeitsstandes zur tatsächlichen Heizleistung des Heizkörpers) ist um so größer je größer die bezogene Heizleis...