Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtigkeit einer sog weiten Mieterabstandsvereinbarung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Eine Abstandsvereinbarung zwischen weichendem Mieter und Nachmieter ist unwirksam, soweit sie ein Entgelt für die Wohnraumvermittlung enthält und soweit die Abstandssumme den Wert der überlassenen Gegenstände übersteigt (entgegen LG Hamburg, 1991-02-19, 308 S 116/90, NJW-RR 1991, 1160).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738134

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