Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietpreisüberhöhung bei Wohnraum: Gegenstand sachverständiger Ermittlung eines "geringen Angebots an vergleichbaren Räumen". Mietpreisüberhöhung bei Wohnraum: Anscheinsbeweis für ein "Ausnutzen" einer Mangellage
Orientierungssatz
1. Bei der Ermittlung eines "geringen Angebots an vergleichbaren Räumen" iSd WiStrG § 5 Abs 2 S 1 ist von dem beauftragten Sachverständigen nicht auf den gesamten (Hamburger) Wohnungsmarkt, sondern auf die entsprechenden Teilmärkte abzustellen. Dies gilt für die Art der zu vergleichenden Wohnungen wie für bestimmte Nachfragergruppen, aber auch für bestimmte Stadtteile.
2. Für ein "Ausnutzen" eines geringen Wohnungsangebots iSv WiStrG § 5 Abs 2 S 1 spricht ein Anscheinsbeweis, wenn ein geringes Wohnungsangebot vorliegt und eine Mietpreisüberhöhung festzustellen ist.
Fundstellen
Haufe-Index 1733026 |
NZM 2000, 180 |
IPuR 2000, 45 |
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