Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietkaution: Übertragung einer Mietbürgschaft auf ein neues Mietverhältnis

 

Orientierungssatz

Die Vereinbarung der Parteien eines Mietvertrags, daß die für ein anderes, beendetes Mietverhältnis gestellte Kautionsbürgschaft auf das neue Mietverhältnis übertragen wird, ist wegen deren Akzessorietät unwirksam. Die dadurch in dem Mietvertrag entstehende Regelungslücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dahingehend auszufüllen, daß der Mieter dem Vermieter eine neue Sicherheit zu stellen hat.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1736559

ZMR 2004, 586

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