Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Wohnungsdurchsuchung bei Vollstreckung wegen Bagatellforderung
Leitsatz (amtlich)
Im Vollstreckungsverfahren ist die zwangsweise Wohnungsdurchsuchung wegen einer Restforderung von 8,50 DM als Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unzulässig.
Orientierungssatz
Vergleiche BVerfG, 1981-06-16, 1 BvR 1094/80, NJW 1981, 2111.
Fundstellen
Dokument-Index HI1731373 |
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