Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Wohnungsdurchsuchung bei Vollstreckung wegen Bagatellforderung

 

Leitsatz (amtlich)

Im Vollstreckungsverfahren ist die zwangsweise Wohnungsdurchsuchung wegen einer Restforderung von 8,50 DM als Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unzulässig.

 

Orientierungssatz

Vergleiche BVerfG, 1981-06-16, 1 BvR 1094/80, NJW 1981, 2111.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731373

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge