Gründe
Für die Wertgebühr nach Nr. 4142 RVG VV ist von dem üblichen Handelspreis für die eingezogenen Zigaretten, d. h, dem Schwarzmarktpreis, auszugehen. Dieser beläuft sich, wie gerichtsbekannt ist, auf ca.15,-- Euro pro Stange. Legt man dies zugrunde, ergibt sich folgende Wertbestimmung: 400 Stangen x 15,-- Euro = 6.000,-- Euro.
Fundstellen
Haufe-Index 2996735 |
NStZ-RR 2008, 332 (Kotz) |
AGS 2008, 80 |
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