Entscheidungsstichwort (Thema)

Auslegung eines Räumungsvergleichs mit vereinbarter Abstandszahlung des Vermieters

 

Orientierungssatz

Ist ein Räumungsprozeß mit einem Vergleich beendet worden, indem vereinbart ist, daß der Vermieter Zug-um-Zug gegen die Herausgabe der Schlüssel für das Mietobjekt verpflichtet sein soll, einen bestimmten Abstandsbetrag zu zahlen, sofern die Räumung bis zu einem bestimmten Termin erfolge, ist diese Vereinbarung dahin auszulegen, daß der Vermieter nur dann zahlungspflichtig ist, wenn der Mieter rechtzeitig räumt. Insoweit liegt eine aufschiebende Bedingung iSd BGB § 151 Abs 1 vor (entgegen LG Frankfurt, 1989-09-05, 2/11 S 177/89, WuM 1990, 196). Hält der Mieter den vereinbarten Termin nicht ein, gerät er also in Verzug, entsteht die Zahlungspflicht des Vermieters nicht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732843

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge