Entscheidungsstichwort (Thema)
Zulässige Zwangsvollstreckung aus einem Titel der Wohnungseigentümergemeinschaft
Orientierungssatz
Die Zwangsvollstreckung aus einem Titel, in dem als Gläubiger "die Eigentümer der Wohnungseigentumsanlage X" ohne Aufführung der einzelnen Wohnungseigentümer genannt sind, ist zulässig, sofern der zu vollstreckende Anspruch auf eine an die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich zu erbringende Leistung (Hausgeld) gerichtet ist und die Gläubiger bei der Vollstreckung durch den Verwalter vertreten werden.
Fundstellen
Dokument-Index HI1731382 |
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