Entscheidungsstichwort (Thema)

Vollstreckungsschutzantrag: Pfändbarkeit von Mieteinnahmen trotz drohender Sozialhilfebedürftigkeit des Schuldners

 

Leitsatz (amtlich)

Allein der Umstand einer hierdurch drohenden Sozialhilfebedürftigkeit des Schuldners hindert - jedenfalls derzeit noch - die Pfändung von Mieteinnahmen als einzigen Einkünften des Schuldners nicht.

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 21.12.2004; Aktenzeichen IXa ZB 228/03)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737790

JurBüro 2004, 158

NJOZ 2004, 367

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