Entscheidungsstichwort (Thema)
Versagung der Räumungsfrist bei Schweigen des Urteils
Leitsatz (amtlich)
Eine Räumungsfrist ist im Sinne von ZPO § 721 Abs 6 Nr 1 auch dann versagt, wenn das Räumungsurteil zur Frage der Räumungsfrist völlig schweigt.
Fundstellen
Dokument-Index HI1731380 |
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