Entscheidungsstichwort (Thema)

Schadensersatzanspruch des wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieters wegen unterlassener Mitteilung des Wegfalls des Kündigungsgrundes nach Rechtskraft des Räumungstitels

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Es gibt keine Pflicht, den nachträglich entstandenen Wegfall der zukunftsbezogenen Kündigungsgründe (hier: Eigenbedarf) mitzuteilen und die Vollstreckung zurückzustellen, wenn bereits ein rechtskräftiger Räumungstitel erstritten worden ist. Es bedarf vielmehr - ungeachtet des Wegfalls des angegebenen Kündigungsgrundes - weiter vollstreckt und über die Wohnung anderweitig verfügt werden, es sei denn, der Kündigungsgrund wäre (nachweislich) ursprünglich bereits nicht gegeben, dh vorgetäuscht gewesen (teilweise entgegen BayObLGSt 1987, 8 = WM 1987, 129; OLG Koblenz WM 1989, 253; Anschluß an LG Köln WM 1984, 248). (von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

(Abgrenzung BayObLG München, 1987-02-05, RReg 3 St 174/86, BayObLGSt 1987, 8 und OLG Koblenz, 1988-07-22, 1 Ss 298/88, WuM 1989, 253; Anschluß LG Köln, 1983-03-21, 12 S 447/82, WuM 1984, 248).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735257

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