Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Verpflichtung des Zwangsverwalters zur sicheren Anlage und zur Rückgewähr einer Mietsicherheit

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Eine Verpflichtung des Zwangsverwalters zur "sicheren Anlage" (iS BGB § 550b Abs 2) bzw zur Rückgewähr einer Mietsicherheit wird durch die Bestimmung des ZVG § 152 Abs 2 allein insoweit begründet, als ihm der Kautionsbetrag zuvor übergeben worden ist; dabei kommt es auf die Frage einer - nach Auffassung der Kammer abzulehnenden - Anwendbarkeit des BGB § 572 S 2 auf den Fall der Zwangsverwaltung nicht an.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732377

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