Entscheidungsstichwort (Thema)
Fristlose Mietvertragskündigung wegen wiederholten groben Beleidigungen
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die bewußte und wiederholte grobe Beleidigung des Vertragspartners, die keinem momentanen Kontrollverlust entspringt, rechtfertigt die fristlose Kündigung des Mietvertrages.
Fundstellen
Dokument-Index HI1738538 |
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