Entscheidungsstichwort (Thema)

Fristlose Mietvertragskündigung wegen wiederholten groben Beleidigungen

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die bewußte und wiederholte grobe Beleidigung des Vertragspartners, die keinem momentanen Kontrollverlust entspringt, rechtfertigt die fristlose Kündigung des Mietvertrages.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738538

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