Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
1.
2.086.080 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Dezember 2010 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe des von der Beklagten auf ihrer Auktion 896 "Moderne Kunst" vom 29. November 2006 als Werk Heinrich Campendonks verkauften Gemäldes "Rotes Bild mit Pferden", Lot 51, signiert und datiert "Heinrich Campendonk 1914";
2.
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 432.000 € vom 5. Juli 2008 bis zum 31. März 2011 zu zahlen;
3.
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 361.920 € vom 5. Juli 2008 bis zum 27. Dezember 2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des in Ziffer 1 näher bezeichneten Gemäldes in Annahmeverzug befindet.
Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die Kosten der Nebenintervention werden der Streithelferin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
Tatbestand
Die Klägerin nimmt die Beklagte, ein im Jahr 1845 gegründetes und international bekanntes Kunstauktionshaus mit Sitz in Köln, auf Schadensersatz in Anspruch. Die Klägerin erwarb am 29. November 2006 auf der Auktion 896 "Moderne Kunst" der Beklagten ein Ölgemälde mit dem Titel "Rotes Bild mit Pferden", das mit "Campendonk 1914" signiert ist, aber nicht vom Maler Heinrich Campendonk (1889 - 1957) stammt.
Im September 2006 hatte die Streithelferin das Gemälde bei der Beklagten eingeliefert und erklärt, es stamme aus der "Sammlung Werner Jägers". Werner Jägers (1912 - 1992) war ein Kölner Kaufmann, dessen Enkelin die Streithelferin ist. Tatsächlich hatte Werner Jägers, wie die Streithelferin wusste, nie Kunst gesammelt. Die angebliche "Sammlung Werner Jägers" war eine Erfindung der Streithelferin, ihrer Schwester A1 jun. und ihres Schwagers, A2. Die erfundene Sammlung diente diesen dreien als Provenienzangabe für Gemälde, die A2 seit mehreren Jahren fälschte und über bekannte Auktionshäuser zu hohen Preisen veräußerte. Die Streithelferin wusste bei Einlieferung des Roten Bildes mit Pferden, dass es von ihrem Schwager hergestellt worden war.
Der Beklagten war die "Sammlung Werner Jägers" als Provenienzangabe von Gemälden bekannt, da sie bereits sechs Werke aus dieser angeblichen Quelle veräußert hatte. Bei diesen veräußerten Werken war kein Fälschungsverdacht aufgekommen. Anders war es hingegen bei einem Werk, das A1 im Jahr 1995 bei der Beklagten unter Verweis auf die "Sammlung Jägers" eingeliefert hatte. Bezüglich dieses Bildes, das von Hans Purrmann stammen sollte und einen Galerieaufkleber "Sammlung Flechtheim" auf der Rückseite trug, hatte sich ein Fälschungsverdacht ergeben; die Beklagte hatte das Bild daraufhin der Einlieferin zurückgegeben.
Auch das "Rote Bild mit Pferden" trägt auf der Rückseite des Rahmens einen Aufkleber mit dem holzschnittartigen Schriftzug "Sammlung Flechtheim". Auf dem Aufkleber ist handschriftlich vermerkt: "Nr. 11" sowie "Heinrich Campendonk, Seeshaupt, Rotes Bild mit Pferden". Der Aufkleber zeigt desweiteren das Holzschnitt-Porträt eines Mannes. Aufkleber mit diesem Motiv und dem Schriftzug "Sammlung Flechtheim" waren der Fachwelt schon zuvor bekannt. Es gab hingegen keinen Beleg, dass die Sammlung Flechtheim tatsächlich einen solchen Aufkleber verwendet hatte.
Im bereits damals vorliegenden Campendonk-Werkverzeichnis der Kunstsachverständigen Dr. G ist unter Nr. 462 vermerkt:
"Ö* (ohne Abbildung)
Rotes Bild mit Pferden, 1914
Öl a.
Maße, Signatur und Verbleib unbekannt"
Desweiteren heißt es im Werkverzeichnis:
"Ausst.: 1920, Düsseldorf, Galerie Flechtheim
Lit./Abb.: A. Kat. Düsseldorf 1920, S. 6, Nr. 11"
Für die weiteren Einzelheiten der Angaben im Werkverzeichnis wird auf die Anlage K 4 Bezug genommen.
Im Jahr 1920 hatte in der Galerie Flechtheim in Düsseldorf eine Ausstellung stattgefunden, zu der ein Katalog (siehe Anlage K 5) existiert. Auf S. 6 sind die ausgestellten Ölgemälde und Aquarelle von Heinrich Campendonk mit ihren Titeln aufgelistet. Neben der Jahreszahl 1914 findet sich dort die laufende Nummer 11 mit dem Titel "Rotes Bild mit Pferden". Eine Abbildung dieses Gemäldes enthält der Flechtheim-Katalog nicht, ebenso wenig weitere, das Gemälde individualisierende Angaben.
Heinrich Campendonk gehörte zu den Künstlern, deren Werke den Nationalsozialisten als entartet galten. Er wanderte in den 1930er-Jahren in die Niederlande aus. Viele seiner Werke gelten als verschollen.
Die Beklagte prüfte die Echtheit des Gemäldes kunsthistorisch durch eigene Mitarbeiter. Ob und welche weiteren Maßnahmen sie zur Prüfung der Authentizität des Bildes ergriff, ist streitig. Jedenfalls kontaktierte sie per Brief und per E-Mail die Werkverzeichnisverfasserin, Frau Dr. G, die sich jedoch nicht zurückmeldete. Die Beklagte ließ weder die Angaben der Einlieferin zur Provenienz des Kunstwerkes überprüfen, noch ließ sie es naturwissenschaftlich un...