Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Bindungswirkung eines Kostenverteilungsschlüssel in der Teilungserklärung. Wohnungseigentum: gerichtliche Änderung des Verteilungsschlüssels
Leitsatz (amtlich)
1. Einmal Vereinbartes bindet grundsätzlich die Wohnungseigentümer.
2. Gestiegene Wasserpreise, niedriger Verbrauch im Teileigentum und der Wunsch nach einer verbrauchsabhängigen Wasserkostenabrechnung rechtfertigen nicht eine gerichtliche Abänderung des bisherigen Verteilerschlüssels, der der Antragstellerin seit 1975 bekannt war.
Fundstellen
Haufe-Index 1734917 |
ZMR 2001, 745 |
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