Verfahrensgang

AG Plön (Beschluss vom 26.05.2005; Aktenzeichen 20 XIV 220/05 L)

 

Nachgehend

Schleswig-Holsteinisches OLG (Beschluss vom 11.01.2006; Aktenzeichen 2 W 231/05)

 

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Für das Beschwerdeverfahren werden keine Kosten erhoben.

 

Gründe

Der Beteiligte zu 1. ist Tierhalter von Rindern. Seit dem Jahre 2002 besteht zwischen dem Beteiligten zu 1. und dem Veterinär- und Lebensmittelamt P… Streit hinsichtlich der erforderlichen Kennzeichnung der Tiere. So sind die Rinder des Beteiligten zu 1. nicht entsprechend § 24d der ViehVerkVO entsprechend gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung ist erforderlich, um nachzuprüfen, ob die Rinder den entsprechenden Gesetzen zufolge ordnungsgemäß untersucht und geimpft wurden. Der Beteiligte zu 1. ist der Ansicht, dass diese Markierung seiner Tiere sämtlichen Strukturen der artgerechten Haltung zuwiderläuft. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Tiere nach der Markierung so verstört seien, dass sie ihn persönlich gefährden. Seine Rinder seien nachweislich identifizierbar anhand von Fotos. Sämtlichen Verfügungen des Veterinär- und Lebensmittelamtes P…, seine Rinder mit 2 Ohrmarken zu kennzeichnen und die erforderlichen Untersuchungen gegen die Rinderleukose und die Brucellose hat der Beteiligte zu 1. ignoriert, sodass mit Bescheid vom 17.05.2005 des Amtes für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht die Ersatzvornahme angeordnet wurde mit der Folge, dass die Kennzeichnung der Rinder und die erforderlichen Untersuchungen durch das Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht durchgeführt wird bzw. diese Maßnahme durchführen lässt.

Am 26.05.2005 ist es sodann zu dieser Ersatzvornahme gekommen. Anwesend waren u.a. Mitarbeiter der Veterinärbehörde, der Amtstierarzt Dr. G…, Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sowie die Amtsärztin Frau Dr. O… sowie Polizeibeamte. Ausweislich eines Schreibens des Mitarbeiters der Gesundheitsbehörde Herrn L… vom 30.06.2005 gestaltete sich die Situation am 28.05.2005 wie folgt:

“… Es begann damit, dass er unsere Versuche, am 26.05.2005 Kontakt zu ihm aufzunehmen, ca. 1 Stunde lang ignoriert hatte. Obwohl er im OG seines Hauses anwesend war und im Untergeschoss seine Hunde laut bellten, reagierte er nicht auf Klingeln, Klopfen oder Rufen. Dass er unsere Anwesenheit durchaus bemerkt hatte, wurde später deutlich, da die (getrennt lebende) Ehefrau berichtete, dass er sie angerufen hatte und ihr mitteilte, dass wir vor der Tür stünden. Die von uns dann hinzugebetene Ehefrau gewährte mittels Haustürschlüssel Zutritt zum Haus, indem sie voranging und nach ihrem Mann rief. Herr F… erschien jedoch nirgends. Letztlich wurde er in seinem Schlafzimmer angetroffen. Dort verhielt er sich gegenüber dem Amtstierarzt laut und ungehalten. Ließ den kaum zu Wort kommen und pöbelte laut gegen den von ihm so beschriebenen “Überfall” – der Amtstierarzt verließ dann das Haus, um die vorher schriftlich angekündigte Ersatzvornahme auf dem Hof mit Hilfe weiterer bereits anwesender Tierärzte und Landwirte durchzuführen.

Wir gingen mit Herrn F…, 3 Polizisten und der Ehefrau ins Wohnzimmer. Um die Situation etwas zu entschärfen, wurde die Polizei nach wenigen Minuten gebeten, vor der Wohnzimmertür zu warten. – Die Ehefrau war auf ausdrücklichen Wunsch von Herrn F… ständig zugegen (auch später im Amtsgericht). – In den darauf folgenden ca. 30 bis 45 Minuten wurde versucht, mit Herrn F… die Gesamtsituation zu erörtern. Dies war nicht möglich, da er nicht fähig war, unsere Argumente auch nur anzuhören, – geschweige denn konnte er darauf geordnet oder logisch antworten. Er verdrehte Wörter und Silben, um daraus neue Gesprächsinhalte zu konstruieren, – er griff einzelne Worte heraus, um daraus dann unsinnige Zusammenhänge zu knüpfen. Hinter allem standen sein psychischer Ausnahmezustand und der Zorn gegen die laufende Ersatzvornahme des Veterinäramtes. Dabei stieß er ständig Drohungen gegen die von ihm so bezeichneten “Tierquäler” auf seinem Hof aus. Er beschrieb die anwesende Ärztin Frau Dr. O… und mich mehrfach als “unfähig richtig zu denken”, – als “psychisch krank” und fragte, ob wir schizophren seien, da wir seine Gedanken nicht verstehen würden?

Seine Frau beschrieb ihn an dem Tag als seit längerer Zeit unfähig, auf Gefühle und Argumente anderer einzugehen, deshalb habe sie sich kürzlich getrennt. Sie versuchte in der Situation mehrfach, den aufgebrachten Mann zu beruhigen und bat ihn, vernünftig zu denken und zu reden. Es gelang letztlich nicht, auch nur 3 zusammenhängende Sätze mit Herrn F… zu wechseln, hauptsächlich, weil er ständig von einem Gedanken zum anderen sprang. …”

Auf das Schreiben (Bl. 33 f. d.A.) wird Bezug genommen.

Ausweislich eines Schreibens der Frau Dr. O… vom 7.07.2005 stellte sich der psychiatrische Befund des Beteiligten zu 1. zum Untersuchungszeitpunkt am 26.05.2005 wie folgt dar:

“Herr F… lebt seit Jahren ein sehr eigenwilliges, sozial zurückgezogenes Leben auf seinem Hof, geprägt durch seine s...

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