Entscheidungsstichwort (Thema)
Mieterhöhungserklärung für Wohnraum: Wirksamkeit trotz fehlerhafter Wohnflächenangabe
Leitsatz (amtlich)
Ist in der Mieterhöhungserklärung eine unzutreffende Wohnfläche angegeben, so führt dies jedenfalls dann nicht zur formellen Unwirksamkeit der Erklärung, wenn die Abweichung gering ist (hier: 85 qm statt 84,05 qm).
Fundstellen
Haufe-Index 1738568 |
NZM 2003, 393 |
MietRB 2003, 94 |
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