Entscheidungsstichwort (Thema)

Bedienungsanweisung eines EDV-Programms als Teil der Hauptleistung. Haftungsausschluß bei Leasing

 

Orientierungssatz

1. Bei der Überlassung eines Standardprogramms ist das Benutzerhandbuch ein wesentlicher Teil der geschuldeten Leistung; seine Lieferung ist also eine Hauptpflicht.

2. Der Leasinggeber hat die Pflicht zur vollständigen und rechtzeitigen Gebrauchsverschaffung. Der vollständige Ausschluß der Haftung dafür ist wegen AGBG § 9 Abs 2 unwirksam.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731799

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