Entscheidungsstichwort (Thema)

Befriedigung von Forderungen des Vermieters aus einer Mietkaution während des laufenden Mietvertrages

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Eine Kautionsvereinbarung ist - falls die Parteien keine abweichende Regelung getroffen haben - dahingehend auszulegen, daß sich der Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses zur Befriedigung mietvertraglicher Forderungen nur dann aus der Kaution bedienen darf, wenn diese Forderungen entweder rechtskräftig festgestellt oder unstreitig oder so offensichtlich begründet sind, daß ein Bestreiten mutwillig erscheint.

 

Normenkette

BGB § 550b

 

Fundstellen

Dokument-Index HI537850

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