Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Keine Vertragsänderung für die Zukunft bei nur teilweiser Umlage von Betriebskosten

 

Leitsatz (amtlich)

Durch eine teilweise Umlage von Betriebskosten (Erhöhungsbetrag statt vereinbartem vollen Betrag) kommt eine Änderung des Mietvertrages für die Zukunft nicht zum Tragen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735333

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