Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Keine Vertragsänderung für die Zukunft bei nur teilweiser Umlage von Betriebskosten
Leitsatz (amtlich)
Durch eine teilweise Umlage von Betriebskosten (Erhöhungsbetrag statt vereinbartem vollen Betrag) kommt eine Änderung des Mietvertrages für die Zukunft nicht zum Tragen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1735333 |
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