Entscheidungsstichwort (Thema)
Pachtvertrag: Unwirksame AGB über Beginn des Pachtverhältnisses bei Fertigstellung des Gebäudes
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Eine Formularklausel, wonach das Pachtverhältnis mit der Fertigstellung des Gebäudes beginnt, ist unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn der Pachtvertrag mit einem Kaufmann abgeschlossen wird.
Orientierungssatz
Bei Unwirksamkeit einer Klausel über den Beginn des Pachtverhältnisses bestimmt sich die Leistungszeit für die Überlassung des Pachtobjekts nach BGB § 271 unter Berücksichtigung der maßgeblichen Umstände bei Abschluß des Pachtvertrages.
Fundstellen
Haufe-Index 1734783 |
WuM 1999, 686 |
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