Entscheidungsstichwort (Thema)
Schadenersatzanspruch des Vermieters wegen Rückgabe einer mangelhaften Wohnung: Ersatzfähigkeit des Mietausfalls während der Dauer eines selbständigen Beweisverfahrens
Orientierungssatz
Ein Vermieter, der nach Beendigung des Mietvertrages von dem Mieter seine Mietausfallschäden wegen verspäteter Weitervermietung infolge des mangelhaften Zustandes der Wohnung verlangt, kann sich nicht darauf berufen, er habe zur Ermittlung der durchzuführenden Mängelbeseitigungsarbeiten ein selbständiges Beweisverfahren einleiten müssen, weshalb sich der Mietausfall entsprechend verlängert habe. Der Vermieter war vielmehr im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht gehalten, ohne Zeitverlust dafür zu sorgen, daß die Räume in einen bezugsgeeigneten Zustand versetzt werden und zwar so schnell wie möglich, um den Mietausfall möglichst gering zu halten. Der Vermieter mußte einkalkulieren, daß ein selbständiges Beweisverfahren längere Zeit dauern kann und hätte den Zustand der Wohnung in Gegenwart von Zeugen entweder fotografisch festhalten oder ein Privatgutachten einholen können.
Fundstellen
Haufe-Index 1733806 |
WuM 2000, 328 |
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