Entscheidungsstichwort (Thema)

Pfändung wegen der Kosten eines Räumungsprozeßes

 

Orientierungssatz

Die von dem Schuldner (Mieter) geleistete Mietkaution sichert den Gläubiger (Vermieter) auch hinsichtlich der Kosten eines Räumungsprozesses, so daß der Schuldner einer Pfändung wegen dieser Kosten gem ZPO § 777, der entsprechend anwendbar ist, unter Berufung auf die Sicherung des Gläubigers widersprechen kann.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1730107

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