Entscheidungsstichwort (Thema)
Zum Maklerlohnanspruch des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage
Orientierungssatz
Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage (WoEigG §§ 20ff) ist nicht Verwalter im Sinne von WoVermRG § 2 Abs 2 Nr 2. Sofern er nicht zugleich Verwalter der von ihm vermittelten Eigentumswohnung ist, steht ihm gegen den Mieter ein Anspruch auf Maklerprovision zu.
Fundstellen
Haufe-Index 1731434 |
NJW 1974, 2287 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen