Entscheidungsstichwort (Thema)

Zum Maklerlohnanspruch des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage

 

Orientierungssatz

Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage (WoEigG §§ 20ff) ist nicht Verwalter im Sinne von WoVermRG § 2 Abs 2 Nr 2. Sofern er nicht zugleich Verwalter der von ihm vermittelten Eigentumswohnung ist, steht ihm gegen den Mieter ein Anspruch auf Maklerprovision zu.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1731434

NJW 1974, 2287

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