Entscheidungsstichwort (Thema)
Geltendmachung von Mietzins im Urkundenprozeß
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die Geltendmachung von Wohnraum-Mietzins im Urkundenprozeß ist nicht zulässig, wenn nur der Mietvertrag als Urkunde vorgelegt wird.
Fundstellen
Haufe-Index 1739489 |
ZAP 1998, 1265 |
WuM 1998, 558 |
OLG-Rspr 1999, 6 |
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